Ihre Fernwärmerechnung – einfach und verständlich erklärt
Hauseigentümer erhalten von uns eine Jahresendabrechnung für jede Fernwärme-Verbrauchsstelle. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus Mieter oder Wohneigentümer in einer Eigentümergemeinschaft sind, erhalten Sie die Abrechnung über Ihre Fernwärmekosten über Ihre Wohnbaugesellschaft bzw. Ihrer Hausverwaltung. Im Folgenden erklären wir die Punkte unserer Jahresverbrauchsrechnungen, die sich auf den Verbrauch eines Hausanschlusses beziehen – unabhängig davon, wie viele Parteien über diesen Hausanschluss mit Fernwärme versorgt werden.
Anschrift und Verbrauch
1. Die Rechnungsanschrift und die Verbrauchsstelle müssen nicht identisch sein. Über diese Adresse informieren wir Sie über unsere Angebote und Abrechnungen.
2. Das Vertragskonto benötigen wir zur Identifikation. Hier werden Ihre Kundendaten, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge erfasst. In der Regel hat jeder Kunde für jede Lieferadresse jeweils ein Vertragskonto.
3. Die Verbrauchsstelle entspricht der Lieferadresse, hier stellen wir Ihnen unsere Wärme zur Verfügung. Diese kann von der o.g. Anschrift abweichen.
4. Hier finden Sie Ihren Verbrauch für den oben genannten Abrechnungszeitraum in kWh.
5. Dieser Betrag zeigt, die auf Basis Ihres Verbrauchs angefallenen Wärmekosten. Die detaillierte Berechnung der Kosten entnehmen Sie bitte der Übersicht auf der nächsten Seite.
6. In dieser Summe stecken alle Abschläge, die Sie im Abrechnungsjahr geleistet haben, außerdem alle sonstigen Zahlungen (in diesem Beispiel sind keine weiteren aufgeführt).
7. Von den anfallenden Kosten werden Ihre geleisteten Abschläge des Abrechnungsjahres abgezogen. Der restliche Rechnungsbetrag zeigt entweder ein Guthaben, wenn Ihre Abschläge in Summe höher waren als die Kosten oder eine Forderung unsererseits, wenn die Abschlagssumme zu niedrig war.
8. Ihr neuer Abschlag wird anhand des Verbrauchs automatisch von unserem System berechnet. Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihren Abschlag über das Kundenportal anzupassen.


Ablesung und Abrechnung
9. Die Zählernummer wird auf jedem Gerät abgebildet und dient der Identifikation und Zuordnung bei mehreren Wohnungseinheiten.
10. An dieser Stelle ergibt sich Ihr Verbrauch für die vergangene Abrechnungsperiode. Er lässt sich aus der Differenz von Zählerstand alt und Zählerstand neu berechnen. Der Verbrauch ist die Grundlage für die Berechnung Ihrer Energiekosten. Sofern kein Zählerstand vorliegt, erfolgt eine systemseitige Abgrenzung des Verbrauchs zum 30.06. eines Jahres. Ebenfalls erfolgt eine „Hoch-/Rückrechnung“ zum 31.12., sofern kein Zählerstand zum Abrechnungsstichtag vorliegt. Die „Hoch-/Rückrechnung“ erfolgt anhand von Witterungsdaten und Ablesungen. Der Zählerstand für die Jahresabrechnung muss am Stichtag (31.12.2025) vorliegen, um die Rechnungsstellung anhand Ihres tatsächlichen Verbrauchs zu berechnen und Rechnungskorrekturen durch einen geschätzten Verbrauch zu vermeiden.
11. Hier finden Sie die detaillierte Auflistung und Zusammensetzung Ihrer Fernwärmekosten. Aufgrund von turnusmäßigen Preisanpassungen zum 01.04. und 01.10. werden an dieser Stelle die angefallenen Kosten für die Zeiträume separat aufgeführt und entsprechend Ihrem Verbrauch berechnet. Die Kosten für Ihre Fernwärme setzen sich aus dem Energiepreis für Wärme in ct/kWh, den staatlich festgelegten Abgaben wie z. B. der Gasumlage sowie dem Grundpreis für die bereitgestellte Wärmeleistung in kW zusammen.
12. Hier finden Sie die zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern notwendigen Daten nach dem CO2-KostAufG.
- Information für 2026: Der Bundestag hat mit seinem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes die Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 01.01.2026 beschlossen. Somit fällt ab dem 01.01.2026 keine Gaspeicherumlage in der Erzeugung der Wärme seitens der Vorlieferanten der Fernwärmeversorgung Niederrhein an, die an die Fernwärmeversorgung Niederrhein in Form des Arbeitspreises auf Gasumlagen weiter berechnet werden. Aus diesem Grund entfällt seit dem 01.01.2026 der Arbeitspreis auf Gasumlagen gemäß Ziffer 2a). Ziffer 2a).
Die weiteren Seiten Ihrer Fernwärmerechnung
Auf den weiteren Seiten Ihrer Fernwärmerechnung finden Sie weitere allgemeine Informationen, wie beispielsweise Erläuterungen zu Abkürzungen oder Ihren witterungsbereinigten Fernwärmeverbrauch im Vergleich zum Vorjahr.
