Fernwärmeversorgung in der MSA-Siedlung: Sicher in die Zukunft
Mehr als 80 Prozent haben sich weiter für Fernwärme entschieden
Seit 1971 versorgt die Fernwärmeversorgung Niederrhein (FN) die MSA-Siedlung in Dortmund-Scharnhorst mit Fernwärme. Anders jedoch als in Scharnhorst-Ost, wo die FN seit 1968 nicht nur Wärmelieferant, sondern auch Eigentümer des Wärmenetzes und der Erzeugungsanlagen ist, bestand für die MSA-Siedlung all die Jahre lediglich ein Betriebsführervertrag mit dem Eigentümer der Versorgungsanlagen. Dieser Vertrag läuft zum 31. Mai aus. Doch darin steckt auch ein Neubeginn für die Fernwärmeversorgung der MSA-Siedlung: Die FN kauft das Heizwerk und übernimmt das Fernwärmenetz der MSA-Siedlung. Diese Entscheidung für die Zukunft konnte die FN treffen, weil mehr als 80 Prozent der Hauseigentümer in der MSA-Siedlung auch in Zukunft fernwärmeversorgt bleiben möchten. Sie haben die entsprechenden Verträge bereits unterzeichnet.

MSA-Siedlung: Jetzt noch anschließen!
Für Fernwärmekunden ohne einen neuen Liefervertrag stellt die FN ab dem 01.06.2026 ebenfalls die weitere Belieferung sicher. Sie fallen in eine Übergangsversorgung mit höheren Preisen gegenüber den Vertragskunden. Die Gründe für die Preisgestaltung der Übergangsversorgung liegen auf der Hand: Bestehen mit Kunden langfristige Verträge, hat der Energieversorger Planungssicherheit und kann die abzuschätzenden Wärme-Liefermengen vorausschauend einkaufen. Diese Möglichkeit des wirtschaftlichen Handelns, dessen Vorteile die FN an ihre Vertragskunden weitergibt, besteht nicht, wenn sich Kunden ohne Vertragsbindung zu jeder Zeit für eine andere Heizungsart entscheiden können. Dadurch entstehen höhere Kosten, insbesondere wenn die Wärme für die Nicht-Vertragskunden z.B. mit Erdgas erzeugt werden muss.
Diejenigen Eigentümer, die bislang noch unentschlossen sind, auf welche Heizungsart sie künftig setzen möchten, haben nach wie vor die Gelegenheit, einen Vertrag über eine langfristige Fernwärmeversorgung mit der FN abzuschließen. Eine Entscheidung müssen sie treffen, denn zum 1. August 2028 endet die Übergangsversorgung.
Die neuen Konditionen, sowohl für die Kunden mit neuen Versorgungsverträgen als auch für die noch unentschlossenen Hauseigentümer, treten zum 1. Juni 2026 in Kraft. Die dann gültigen Preislisten sind auf der Website der FN veröffentlicht. Zeitgleich wird die FN auch die Abschlagszahlungen für alle Kunden in der MSA-Siedlung neu berechnen, um diesen Planungssicherheit zu geben und Nachzahlungen zu vermeiden.
