Soforthilfe für Fernwärmekund*innen

Die aktuelle Energiepreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Fernwärmekund*innen. Um die Haushalte und kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gas- und Fernwärmekund*innen erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.

Die Fernwärmeversorgung Niederrhein setzt die Soforthilfe ebenso einfach für die Kund*innen um und verzichtet auf die Dezemberzahlung:
Wer seine monatlichen Abschlagszahlungen, beispielsweise durch einen Dauerauftrag, selbst vornimmt, kann diese Überweisung im Dezember aussetzen. Wer einen Lastschrifteinzug vereinbart hat, dem wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen.

Diese vorläufige Entlastung wird bei der Jahresrechnung mit dem tatsächlich ermittelten Entlastungsbetrag verrechnet.

Der Entlastungbetrag für Letztverbraucher Fernwärme ist im § 4 ESWG geregelt. Der Entlastungsbetrag entspricht dem Septemberabschlag 2022 zuzüglich 20%. Für Kund*innen die im September keinen Abschlag zahlen mussten (z.B. Neukund*innen) und Kund*innen mit monatlichen Rechnungen erfolgt eine Ermittlung des Entlastungsbetrages nach den gleichen Grundsätzen.

Detaillierte Informationen zur Soforthilfe.

Separate Kundenanschreiben werden nicht versendet. Die Veröffentlichung der Informationen über die Ausgestaltung der Soforthilfe auf der Homepage ist nach dem ESWG vorgesehen.

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