zur Startseite Kontakt Sitemap Impressum  |  Datenschutz  |  Notfallnummern 
 
Konzern Gesellschaften Produkte Online Services Aktuell

  Gesellschaft
  DINamare
  Aktuell
 Bauzeichnung
  Bilder zum
  Baufortschritt
 Presseartikel
  Verbesserungen
  Kommentare
    Ideen
Gesellschaft DINamare - das stadtwerkebad - Infos und Aktuelles Bauzeichnungen Bilder Presse Ideen
         
  Impressum
  Dinslakener
  Bäder GmbH
  Freibad Hiesfeld      
   

FreibaD Hiesfeld

Die Dinslakener Bäder GmbH (dinbad), eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Dinslaken GmbH übernimmt für die Saison 2011 die Betriebsführung des Hiesfelder Freibades.
Die Stadt Dinslaken ist weiterhin Eigentümer und Betreiber des Freibades.

     Adresse
Freibad Hiesfeld
Am Freibad 2
46539 Dinslaken-Hiesfeld
Telefon: (02064) 90457
      
       

      Öffnungszeiten
  Das Freibad Hiesfeld ist in der Zeit vom 21. Mai 2011 bis einschließlich
4. September 2011 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Samstag  
6.30 Uhr bis 20.00 Uhr
  
Sonntag  
7.30 Uhr bis 20.00 Uhr
       

       Eintrittspreise
Einzelkarte  
3,00 €
  
10er-Karte *)  
23,00 €
50-Punkte-Karte *)  
75,00 €
100-Punkte-Karte *)  
83,00 €
Ferienticket
(für Jugendliche bis 16 Jahre) **)
 
7,50 €
       
       *)
Die Punktekarten sind ausschließlich während der Saison 2011 nutzbar. Eine Rückerstattung nicht verwendeter
Punkte nach Saisonende findet nicht statt.
       *) Für Dinslakener Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird für die Sommerschulferien eine
Ferienpunktekarte zum Preis von 7,50 Euro angeboten. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Personal-
oder Schülerausweises. Die Karte berechtigt an allen Ferientagen zum einmaligen Eintritt ins Freibad Hiesfeld.
Die Karte ist nicht übertragbar.



     Ermäßigte Entgelte
  Eine Vergünstigung in Höhe von 50 % auf die Einzel- bzw. Punktekarten erhalten
folgende Personen gegen Vorlage des entsprechenden gültigen Ausweises:
a)
Leistungsempfänger nach dem SGB II bzw. XII
Bescheid ALG II bzw. Leistungsbescheid des Sozialamtes
  
b)
arbeitslose Jugendliche bis zum
Alter von 21 Jahren
Bewilligungsbescheid des Arbeitsamtes
  
c)
Studenten
Studentenausweis
  
d)
Schüler
Schülerausweis
  
e)
Auszubildende
Bescheinigung der
Ausbildungsstelle
  
f)
Grundwehrdienstleistende und
Zivildienstleistende
Wehrpass / Zivildienstausweis
  
g)
Personen, die das freiwillige Jahr ableisten
Bescheinigung der Beschäftigungsstelle
  
h)
sonstige Personen sowie deren im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige, deren Gesamteinkommen den 1,5-fachen Satz der Regelleistung zuzüglich der Unterkunftskosten (warm) nach dem SGB II bzw.
SGB XII nicht übersteigt
Bescheid ALG II bzw. Leistungsbescheid des Sozialamtes
  
  Sofern die Nachweise kein Lichtbild enthalten, gelten sie nur in Verbindung mit einem
gültigen Personalausweis oder einem anderen amtlichen, mit Lichtbild versehenen
Ausweis.
  Die Bescheinigungen der ALG bzw. des Sozialamtes werden auf jederzeitigen Widerruf
für die Dauer von 6 Monaten ausgestellt.

 

       Presseartikel zum Freibad Hiesfeld
   

Freibad-Saison startet am 21. Mai (NRZ 12.03.2011)
öffnen 

Hiesfelder Freibadsaison wird bereits vorbereitet (RP 12.03.2011)
öffnen 

   
   

 


 
 
 
Quickfinder
Suche