zur Startseite Kontakt Sitemap Impressum  |  Datenschutz  |  Notfallnummern 
 
Konzern Gesellschaften Produkte Online Services Aktuell
Strom
Erdgas
Trinkwasser
Infos über Trinkwasser
Preise & Tarife
Trinkwasserqualität
Umwelttipps
Services
Download: Formular/Info
Ansprechpartner
Fernwärme
Contracting
Services
Kälte
Naturenergie
Netzvertrieb
 
BaukostenzuschÜsse und Hausanschlußkosten1) Trinkwasser

Baukostenzuschuß für Wohnhäuser
(§ 9 Abs. 5 AVB WasserV)
   
  Netto Brutto2)
Für einen Neuanschluß bis 3 Wohneinheiten 971,00 1.038,97
je weitere Wohneinheit 306,00 327,42
für Erweiterungen bis 3 Wohneinheiten 511,00 546,77
je weitere Wohneinheit 153,00 163,71


Baukostenzuschuß für gewerbl. Abnehmer (§ 9 Abs. 5 AVB WasserV)    
  Netto Brutto2)
Für einen Neuanschluß mit einer
Leistung bis 5 m³/h
971,00 1.038,97
je weitere angefangene 1m³/h Leistung 306,00 327,42
Für Erweiterungen mit einer Leistung bis 5 m³/h 511,00 546,77
je weitere angefangene 1m³/h Leistung 153,00 163,71


Hausanschlußkosten f. Wohnhäuser und gew. Abnehmer
(§ 10 Abs. 4 AVB WasserV)
   
  Netto Brutto2)
Anschlüsse bis 15 m Anschlußlänge 766,00 819,62
Anschlüsse über 15 m Anschlußlänge je weiterer Meter 61,00 65,27


Die Berechnung der Anschlußlänge erfolgt ab Straßenmitte.

Bei einer besonderen Auslegung der Anschlußleitung aufgrund zwingender Vorschriften (z.B. Löschwasser), werden die Hausanschlußkosten entsprechend den technischen und wirtschaftlichen Erfordernissen berechnet.


Sonderentnahme von Wasser   Netto Brutto2)
Der Arbeitspreis für die Abnahme von Bau- und Zusatzwasser, sowie für die Wasserentnahme aus öffentlichen Hydranten, und zwar auch dann, wenn Löschwasser entnommen wird, beträgt: €/m² 1,45 1,55


Standrohr   Netto Brutto2)
Für die Ausleihung eines Standrohres sind folgende Entgelte zu zahlen:    
Pfandgebühr je Standrohr 400,00 ——
Tagesmiete für Standrohr in Normalausführung 3,10 3,32
Tagesmiete für Standrohr mit C-Rohranschluß 5,20 5,56
Pfandgebühr je Bauwasserzähler 50,00 ——


Unabhängig von dem tatsächlichen Verbrauch wird für jeden angefangenen Monat mindestens ein Wasserverbrauch von 5 m³ in Rechnung gestellt. Wird die Mindestmenge überschritten, wird der tatsächliche Verbrauch berechnet.


Reserve- und Feuerlöschwasser   Netto Brutto2)
Das Bereitstellungsentgelt für Reserve- und Feuerlöschwasser beträgt:

   
bei Anschlüssen bis DN 50 pro Monat 16,00 19,04
bei Anschlüssen bis DN 80 pro Monat 52,00 61,88
bei Anschlüssen bis DN 100 pro Monat 77,00 91,63
bei Anschlüssen bis DN 150 pro Monat 179,00 213,01
bei Anschlüssen bis DN 200 pro Monat 307,00 365,33


Erneuerungen   Netto Brutto2)
Der Anschlußnehmer hat gemäß § 10 Abs. 6 AVB WasserV entsprechend der vor dem 1. April 1980 im Versorgungsgebiet gültigen Regelung die Kosten für die laufende Unterhaltung und die alterungshalber erforderliche Erneuerung des Hausanschlusses von der Grundstücksgrenze ab zu erstatten:

   
Für eine Erneuerung bis 2 m Anschlußlänge 409,00 437,63
Anschlüsse über 2 m Anschlußlänge      
je weiterer Meter 30,00 32,10


Sonstige Entgelte bei der Versorgung mit Wasser Netto Brutto2)
Mahnung 2,50 ——
Nachinkassogang 12,50 ——
Sperrung 12,50 14,50
Wiederaufnahme der Versorgung
  » während der übl. Arbeitszeiten 12,50 14,50
  » außerhalb der übl. Arbeitszeiten 38,00 44,08
Inbetriebsetzung 42,85 49,71


Erläuterungen:
1)   nach der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVB WasserV)" vom 20. Juni 1980, den ergänzenden Wasserversorgungsbedingungen der Stadtwerke Dinslaken GmbH und des Technischen Merkblattes der Stadtwerke Dinslaken GmbH (Stand: März 1996).
2)   Derzeit beträgt der gesetzliche Umsatzsteuersatz für Wasserlieferungen 7% und für sonstige Leistungen 19%. Preisangabe teilweise gerundet.
 
 
Quickfinder
Suche