Elekrizitätsversorgungsunternehmen
sind gemäß § 42 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
verpflichtet
gegenüber Letztverbrauchern
1.) den Anteil
der einzelnen Energieträger an dem Gesamtenergieträgermix
sowie
2.) Informationen über die Umweltauswirkungen in Bezug auf Kohlendioxidemissionen
und radioaktiven Abfall,
die auf den in 1.) genannten Gesamtenergieträgermix zur Stromerzeugung zurückzuführen
sind.
Die Informationen zu Energieträgermix und Umweltauswirkungen sind mit den
entsprechenden
Durchschnittswerten der Stromerzeugung in Deutschland zu ergänzen.
Stadtwerke Dinslaken GmbH
Kennzeichnung der Stromlieferung 2010 Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom
07. Juli 2005 geändert 2011.
Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2010
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