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Information zum EnergietrÄgermix

Elekrizitätsversorgungsunternehmen sind gemäß § 42 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) verpflichtet gegenüber Letztverbrauchern

1.) den Anteil der einzelnen Energieträger an dem Gesamtenergieträgermix

sowie

2.) Informationen über die Umweltauswirkungen in Bezug auf Kohlendioxidemissionen und radioaktiven Abfall, die auf den in 1.) genannten Gesamtenergieträgermix zur Stromerzeugung zurückzuführen sind.

Die Informationen zu Energieträgermix und Umweltauswirkungen sind mit den entsprechenden Durchschnittswerten der Stromerzeugung in Deutschland zu ergänzen.

Stadtwerke Dinslaken GmbH
Kennzeichnung der Stromlieferung 2010
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom
07. Juli 2005 geändert 2011.
Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2010

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