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Ganz schÖn clever -
Strom-Sonderpreisregelung "Mein Heim - Strom ÖKO"


Mein Heim - Strom ÖKO 2010 (bis 31.12.2010)

Sie legen Wert auf Strom, der zu 100% aus erneuerbaren Energien gewonnen wird?
Dann haben wir für Sie das richtige Angebot.
Erzeugt in eigenen Anlagen und voll anerkannt im Rahmen
des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz).


Am besten, Sie lassen sich gleich beraten von:

Herr Horst Broß
Tel.: 02064 605-153
E-Mail NachrichtNachricht senden 

Arbeitspreis:

    Netto Brutto
Der Arbeitspreis beträgt Cent/kWh 17,50 20,83

Der Arbeitspreis enthält die gesetzlich festgelegte Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh und eine Konzessionsabgabe von 1,59 Cent/kWh. Er beinhaltet für das Jahr 2010 die Belastungen aus dem EEG (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien) von 2,047 Cent/kWh. Der Arbeitspreis enthält weiterhin 0,130 Cent/kWh für die Belastungen aus dem KWK-G (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) für Verbrauchsstellen mit einem Strombezug bis 100.000 kWh/a. Für Strommengen größer als 100.000 kWh/a pro Verbrauchsstelle verringern sich die Belastungen aus dem KWK-G auf 0,05 Cent/kWh bzw. für Betriebe des produzierenden Gewerbes, des Schienen gebundenen Verkehrs oder der Eisenbahninfrastruktur auf 0,025 Cent/kWh, soweit deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzerlöses überstiegen und dies per Testat nachgewiesen wird.

Grundpreis:

    Netto Brutto
Der Grundpreis beträgt Euro/Jahr 30,60 36,41


Mess-und Verrechnungspreise :

    Netto Brutto
Wechselstrom-Eintarifzähler Euro/Jahr 24,48 29,13
Drehstrom-Eintarifzähler Euro/Jahr 30,60 36,41

Die Preise beinhalten die Aufwendungen für die technisch notwendige Messeinrichtung, jährliche Ablesung, Abrechnung und Inkasso. Als Messeinrichtung ist in der Regel nur ein Drehstrom-Eintarifzähler installiert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Tarif (AGB) (52 KB)

 
Erläuterungen:
Energiesteuern, Abgaben und Belastungen
Soweit künftig weitere Energiesteuern, eine CO2-Steuer oder sonstige die Beschaffung, Übertragung, Verteilung, Durchleitung, Netznutzung oder den Verbrauch von elektrischer Energie belastende Steuern, Abgaben irgendwelcher Art oder sonstige sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende, die Beschaffung, Übertragung, Verteilung, Durchleitung, Netznutzung oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Belastungen wirksam werden sollten, werden diese in der jeweiligen Höhe vom Kunden getragen.

Umsatzsteuer
Die Bruttopreise sind teilweise gerundet. Das Stromentgelt wird auf der Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich anschließend um die Umsatzsteuer in der im Liefer-/Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z. Z. 19%) zum Rechnungsbetrag.
 
 
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Fordern Sie Ihre persönlichen Unterlagen zur Strom-Sonderpreisregelung unter der Rufnummer 02064 / 605-153 oder gleich hier im Internet an.