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allgemeine Preise grundversorgung und Ersatzversorgung


für die Versorgung mit Strom in Niederspannung im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Dinslaken GmbH, gültig ab 1. Januar 2012:

DINbasis Strom (überwiegend privater Eigenverbrauch, Allgemeinstrom)
  ohne Schwachlastregelung   mit Schwachlastregelung
  Nettox) Bruttoxx) Nettox) Bruttoxx)
Arbeitspreis Ct/kWh 18,92 22,51 19,45 23,15
Schwachlast-Arbeitspreis Ct/kWh —— ——   14,45 17,20
fester Leistungspreis €/Jahr 30,60 36,41   30,60 36,41

DINPartner Strom (Unternehmerischer Eigenverbrauch)
  ohne Schwachlastregelung   mit Schwachlastregelung
  Nettox) Bruttoxx) Nettox) Bruttoxx)
Arbeitspreis Ct/kWh 18,92 22,51 19,45 23,15
Schwachlast-Arbeitspreis Ct/kWh —— ——   14,45 17,20
fester Leistungspreis €/Jahr 96,24 114,53   96,24 114,53


Verrechnungspreise
  ohne Schwachlastregelung   mit Schwachlastregelung
  Nettox) Bruttoxx) Nettox) Bruttoxx)
Drehstrom-Eintarifzähler €/Jahr 30,60 36,41 30,60 36,41
Wechsel- bzw. Drehstrom-Zweitarifzähler €/Jahr 30,60 36,41 30,60 36,41


Sonstige Geräte
    ohne Schwachlastregelung   mit Schwachlastregelung
  Nettox) Bruttoxx) Nettox) Bruttoxx)
Stromwandlersatz €/Jahr 36,00 42,84 36,00 42,84
Tarifschaltung €/Jahr 24,48 29,13   24,48 29,13

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) (72 KB)
Allgemeine und ergänzende Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung mit Elektrizität (62 KB)
Vertrag Grund- und Ersatzversorgung mit Strom "DINbasis Strom"
(60 KB)
Vertrag Grund- und Ersatzversorgung mit Strom "DINpartnerStrom"
(65 KB)

Erläuterungen:
x)  

Die Arbeitspreise (netto) in Cent/kWh enthalten u.a.
- Belastungen aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
- Belastungen aus dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung
- den Regelsatz der Stromsteuer (zzt. 2,05 Cent/kWh)
Die Schwachlastregelung wird bei entsprechend vorhandenen Mess- und Schalteinrichtungen angewandt. Die Schwachlast beträgt täglich 6 Stunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:30 Uhr. Sie wird vom Verteilnetzbetreiber nach seinen Belastungsverhältnissen festgelegt und kann von ihm mit angemessener Vorankündigung geändert werden. Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt.

xx)   Werte aus Übersichtlichkeitsgründen z.T. gerundet; das Stromentgelt wird auf Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer (zzt. 19%) zum Rechnungsbetrag.
 
 
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