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allgemeine Preise (grundversorgung)

Tarifpreise (stand 01.01.2010 bis 31.12.2010)

Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf
  ohne Schwachlastregelung   mit Schwachlastregelung
  Nettox) Bruttoxx) Nettox) Bruttoxx)
Verbrauchspreis Ct/kWh 16,94 20,16 17,47 20,79
Schwachlast-Arbeitspreis Ct/kWh —— ——   12,47 14,84
fester Leistungspreis €/Jahr 96,24 114,53   96,24 114,53


Verrechnungspreise
  ohne Schwachlastregelung   mit Schwachlastregelung
  Nettox) Bruttoxx) Nettox) Bruttoxx)
Wechselstrom-Eintarifzähler €/Jahr 24,48 29,13 —— ——
Drehstrom-Eintarifzähler €/Jahr 30,60 36,41   —— ——
Wechsel- bzw. Drehstrom-Zweitarifzähler €/Jahr —— ——   30,60 36,41


Sonstige Geräte   ohne Schwachlastregelung   mit Schwachlastregelung
  Nettox) Bruttoxx) Nettox) Bruttoxx)
Stromwandlersatz €/Jahr 36,72 43,70 36,72 43,70
Tarifschaltung €/Jahr —— ——   24,48 29,13

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) (72 KB)
Allgemeine und ergänzende Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung mit Elektrizität (62 KB)

Erläuterungen:
x)   Der Arbeitspreis enthält die gesetzlich festgelegte Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh und eine Konzessionsabgabe von 1,59 Cent/kWh. Er beinhaltet für das Jahr 2010 die Belastungen aus dem EEG (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien) von 2,047 Cent/kWh. Der Arbeitspreis enthält weiterhin 0,130 Cent/kWh für die Belastungen aus dem KWK-G (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) für Verbrauchsstellen mit einem Strombezug bis 100.000 kWh/a. Für Strommengen größer als 100.000 kWh/a pro Verbrauchsstelle verringern sich die Belastungen aus dem KWK-G auf 0,05 Cent/kWh bzw. für Betriebe des produzierenden Gewerbes, des Schienen gebundenen Verkehrs oder der Eisenbahninfrastruktur auf 0,025 Cent/kWh, soweit deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzerlöses überstiegen und dies per Testat nachgewiesen wird.
xx)   Preisangaben teilweise gerundet; das Stromentgelt wird auf der Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer (z. Z. 19 %) zum Rechnungsbetrag.
Die allgemeinen Preise (Grundversorgung) finden nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes für Haushaltskunden auch im Rahmen der  Ersatzversorgung Anwendung.
 
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