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| Erläuterungen: |
| x) |
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Der Arbeitspreis enthält die gesetzlich festgelegte Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh und eine Konzessionsabgabe von 1,59 Cent/kWh. Er beinhaltet für das Jahr 2010 die Belastungen aus dem EEG (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien) von 2,047 Cent/kWh. Der Arbeitspreis enthält weiterhin 0,130 Cent/kWh für die Belastungen aus dem KWK-G (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) für Verbrauchsstellen mit einem Strombezug bis 100.000 kWh/a. Für Strommengen größer als 100.000 kWh/a pro Verbrauchsstelle verringern sich die Belastungen aus dem KWK-G auf 0,05 Cent/kWh bzw. für Betriebe des produzierenden Gewerbes, des Schienen gebundenen Verkehrs oder der Eisenbahninfrastruktur auf 0,025 Cent/kWh, soweit deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzerlöses überstiegen und dies per Testat nachgewiesen wird. |
| xx) |
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Preisangaben teilweise
gerundet; das Stromentgelt wird auf der Basis
von Netto-Preisen ermittelt und erhöht
sich abschließend um die Umsatzsteuer
(z. Z. 19 %) zum Rechnungsbetrag. |
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| Die allgemeinen Preise
(Grundversorgung) finden nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes für Haushaltskunden auch im Rahmen der Ersatzversorgung Anwendung. |