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Strom fÜr die Stadt Dinslaken

Der verantwortungsvolle Umgang mit Elektrizität ist eine Aufgabe, der sich die Stadtwerke Dinslaken mit ihrem ganzen Fachwissen stellen. Über ein mehr als 780 km langes Kabel- und Freileitungsnetz sowie 40.298 Stromzähler werden Kunden mit über 207,2 Mio kWh Strom beliefert.

Auch in Zeiten des Wettbewerbs an den Strommärkten bieten die Stadtwerke den Kunden, neben einer sicheren Versorgung, marktgerechte Preise. Im Sinne des rationellen Energieansatzes setzt sich das Unternehmen für einen sparsamen Umgang mit Strom in allen Bereichen des täglichen Lebens ein.


Grund- und Ersatzversorgung
Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Hier ist u.a. ein Grundversorger für das Versorgungsgebiet der Stadt Dinslaken im Niederspannungs- und Niederdrucknetz zu bestimmen. Grundversorger gemäß § 36 EnWG sind die Stadtwerke Dinslaken GmbH.

Detaillierte Informationen zu unseren Tarifen stehen auf unserer Internetseite unter Produkte – Preise & Tarife.

Der o.g. allgemeine gültige Tarifpreis für Elektrizität und Erdgas gilt bis auf weiteres auch für die Ersatzversorgung für Letztverbraucher der allgemeinen Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck.

Ersatzversorgung liegt dann vor, wenn ein Letztverbraucher Strom oder Erdgas bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Definition Haushaltskunden nach EnWG § 3 Ziffer 22
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

 
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Die Stadtwerke gewähren Dritten den Zugang zum Erdgas- und Stromverteilungsnetz.
Weitere Informationen zu den Bedingungen und unsere Konditionen für den Netzzugang erhalten Sie hier.