Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck und für die Anschlussnutzung in Niederdruck durch Letztverbraucher:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) Download(119 KB)
Informationen zu Netzanschlusskosten und Baukostenzuschüssen finden Sie
hier .
Technische Mindestanforderungen:
Die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss Gas ergeben sich aus den aktuellen Richtlinien des BDEW ( www.dvgw-netzbetrieb.de ), insbesondere der G 2000 ( PDF-Download (192 KB)) und für Biogas G 262. Die technischen Mindestanforderungen gelten nicht nur für den Netzanschluss i. S. eines Netzanschlusspunktes zur Entnahme von Gas durch einen Letztverbraucher, sondern auch für Ausspeisepunkte, Netzkopplungspunkte und ggf. Einspeisepunkte.
Informationen über Vertragsanpassungsmöglichkeiten gem. § 115 EnWG:
Gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i. V. m. § 29 Abs. 1 NAV sind Verträge über den Netzanschluss an und den Netzzugang zu den Energieversorgungsnetzen mit einer längeren Laufzeit als sechs Monate spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnungen an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt.
Für Netzanschlussverträge, die nach dem 08.11.2006 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.
Öffentliche Bekanntmachung: Niederdruckanschlussverordnung für die Gasversorgung als Download(70 KB) .
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