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Preisliste der FernwÄrmeversorgung Niederrhein GmbH
(Stand: 01.01.2012):


Preisliste Niederrhein fÜr Dinslaken, Voerde, HÜnxe, Duisburg und Moers
1. Arbeitspreis   Basispreis Netto Bruttox)
a) für die Raumheizung und Wassererwärmung Ct/kWh 3,070 4,871 5,796
b) für die Wassererwärmung (Abrechnungspreis pro m³) €/m³ 2,89 4,59 5,46


2. Jahresgrundpreis   Basispreis Netto Bruttox)
a) für die Raumheizung bei einer bereitzustellenden Wärmeleistung bis 10 kW €/a 242,86 358,20 426,26
b) für die Raumheizung bei einer bereitzustellenden Wärmeleistung größer als 10 kW €/kW 24,29 35,83 42,64
c) für die Wassererwärmung pro Wohneinheit (WE) €/WE 46,27 68,25 81,22


3. Verrechnungspreis   Basispreis Netto Bruttox)
a) Kompaktzähler €/Zähler 56,24 82,69 98,72
je
Wärmezähler
Nennleistung
Qn = 0,6 m³/h €/Zähler 96,12 141,78 168,72
Qn = 0,75 m³/h €/Zähler 112,48 165,91 197,43
Qn = 1,0 m³/h €/Zähler 131,40 193,82 230,65
Qn = 1,5 m³/h €/Zähler 145,72 214,94 255,78
Qn = 2,5 m³/h €/Zähler 176,40 260,20 309,64
Qn = 3,0 m³/h €/Zähler 184,07 271,51 323,10
Qn = 3,5 m³/h €/Zähler 189,18 279,05 332,07
Qn = 6,0 m³/h €/Zähler 219,34 323,54 385,01
Qn = 10,0 m³/h €/Zähler 262,80 387,64 461,29
Qn >= 15,0 m³/h €/Zähler 306,78 452,52 538,50
b) je Warmwasserzähler €/Zähler 17,38 25,64 30,51
c) je Heizkostenverteiler ohne elektrische Energieversorgung nach dem Verdunstungsprinzip €/HKV 9,20 13,57 16,05
d) zusätzliche Rechnung gemäß
§ 24 Abs. 1 AVB Fernwärme V
€/Abrechnung 18,24 21,20 25,23
e) Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich für ein Kalenderjahr. Für diese Rechnung zahlt der Kunde den Verrechnungspreis je Wärmezähler. Wünscht der Kunde zusätzliche monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Rechnungen, hat der Kunde für jede zusätzliche Rechnung einen Verrechnungspreis gemäß Ziffer 3d) zu zahlen. Voraussetzung für die von dem Kunden zusätzlich gewünschte Rechnung ist, dass er zu dem gewünschten Stichtag an die Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH seinen Zählerstand spätestens 5 Werktage nach dem jeweiligen Stichtag übermittelt.




4. HinweisIn den vorstehenden Preisen ist ein geldwerter Vorteil von mindestens 0,613 Cent/kWh für die Möglichkeit des Direktanschlusses
enthalten.

5. UmsatzsteuerDer Steuersatz für die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19 %.

6. PreisänderungenBei Änderung eines oder mehrerer Preisbestimmungselemente(s) ändern sich die in Ziffer 1-3 genannten Preise nach folgenden

Preisänderungsklauseln:
(1) Arbeitspreis
(2) Jahresgrundpreis und Verrechnungspreis

Darin enthalten:

  Arbeitspreis
 

Basispreis

17,02 €/h - Stand: 01.07.2011 - jeweilige Anfangsvergütung der Vergütungsgruppe B1 einschließlich Ausgleichsbetrag (Besitzstand), entsprechend der tariflichen Arbeitsstundenzahl je Monat, zurzeit der 165. Teil des Lohntarifvertrages des Arbeitgeberverbandes der Gas-, Wasser- und Elektrizitäts-unternehmen (Monatsvergütung: 2.596,00 €, Ausgleichs-betrag (Besitzstand): 212,00 €, gesamt: 2.808,00 €).
10,42 €/h Basis der Stundenvergütung, maßgebend für Preisänderungen Jahresgrundpreis und Verrechnungspreis.
12,02 €/h Basis der Stundenvergütung, maßgebend für Preisänderungen Arbeitspreis.
105,26 €/t SKE Als Kohlepreis gilt der vom Bundesamt für Wirtschaft (BAW), Eschborn, veröffentlichte Grenzübergangspreis für aus Drittländern eingeführte Kraftwerkskohle. Maßgeblich für
Preisanpassungen ist der jeweilige Halbjahresmittelwert des 1. und 2. Quartals des Vorjahres oder des 3. und 4. Quartals des Vorjahres. Der Halbjahresmittelwert des 1. und 2. Quartals 2011 beträgt 105,26 €/t SKE. Sollte das BAW keine entsprechenden Grenzübergangspreise mehr veröffentlichen, so wird der Kohlepreis zugrunde gelegt, der den bisherigen Grenzübergangspreisen weitestgehend entspricht.
38,79 €/t SKE Basispreis der Kohle, Halbjahresmittelwert 1. und 2. Quartal 1995.
102,5 Der Index für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten ist den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden, Fachserie 17, Reihe 2, Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise) zu entnehmen. Die Indexangabe sind auf Basis 2005 = 100,0 bezogen. Maßgebend ist der jeweilige Jahresindex des Vorjahres. Der Index für das Jahr 2010 beträgt 102,5. Bei zukünftigen Änderungen des Basisjahres wird der derzeitige Basiswert I0 mit dem Verkettungsfaktor des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden angepasst.
94,8 Basis für den Index für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten 2005 = 100,0; unter Anwendung des amtlichen Verkettungsfaktors 0,97379 wurde die ursprüngliche Basis 2000 = 100,0 (97,4) auf 94,8 umgerechnet.
54,12 €/hl Jeweiliger Jahresdurchschnittpreis - 2010 - für leichtes Heizöl ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden, unter Fachserie 17, Reihe 2, Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise) und zwar der Preis frei Verbraucher in Düsseldorf bei Lieferung in Tankwagen an Verbraucher, 4.000 - 5.000 l pro Auftrag, einschl. Verbrauchssteuer, zu entnehmen.
17,73 €/hl Basispreis für leichtes Heizöl - Jahresdurchschnittspreis 1995

7. Anwendung der PreisänderungsklauselnPreisänderungen werden von dem Tage an, ab dem eine Änderung bei einem oder mehreren Preisbestimmungselement(en) eingetreten ist, geltend gemacht. Preisänderungen werden erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam (§§ 4 Abs. 2 und 1 Abs. 4 AVB FernwärmeV). Führt die Änderung zu einer Reduzierung der Preise, ist die Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH verpflichtet, die neuen Preise unverzüglich öffentlich bekanntzugeben. Macht die Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH von der Möglichkeit einer Preiserhöhung nicht oder nur teilweise Gebrauch, so behält sie sich eine zukünftige weitere oder volle Ausschöpfung der Preisänderungsklauseln vor.

8. Verzugskosten

a) Mahnkosten (§ 27 Abs. 2 AVB Fernwärme V)
Die Kosten für eine schriftliche Mahnung betragen
Wird ein Beauftragter der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH im Außendienst für das Inkasso fälliger Beträge tätig, werden für jede Inkassomaßnahme die Kosten pauschal

pauschal 2,50 €.



mit 25,00 € berechnet.
b) Verzugszinsen
Während des Verzugs werden Zinsen in Höhe von

8 % berechnet.
c) Einstellung der Wärmeversorgung
(§ 33 Abs. 2 und 3 AVB Fernwärme V)
Für jede Einstellung der Wärmeversorgung werden Kosten pauschal in Höhe von
Bei durch Kunden veranlasste Einstellung der Wärmeversorgung werden
und für jede Wiederinbetriebsetzung werden Kosten pauschal in Höhe von
berechnet. *) Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19% enthalten.



30,00 € berechnet.

30,00 € (netto) 35,70 € (brutto)*

30,00 € (netto) 35,70 € (brutto)*

9. Anpassung bei besonderen Verhältnissena) Soweit künftig weitere Steuern, eine CO2-Steuer oder sonstige die Erzeugung, die
    Beschaffung, den Verkauf oder den Verbrauch von Wärme belastende Steuern,
    Abgaben irgendwelcher Art oder sonstige sich aus gesetzlichen,
    rechtsverordnungsmäßigen oder behördlichen Bestimmungen oder Anordnungen
    ergebende, die Erzeugung, die Beschaffung, den Verkauf oder den Verbrauch von
    Wärme betreffende Belastungen wirksam werden sollten, werden diese in der
    jeweiligen Höhe vom Kunden getragen. Gleiches gilt, wenn durch eine direkte oder
    indirekte Belastung auf Grund von CO2-Mehrkosten die Fernwärmeversorgung
    Niederrhein GmbH mit Mehrkosten belastet wird.
    Die Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH ist verpflichtet, die Preise unverzüglich
    zu reduzieren, sobald und soweit sich die in Satz 1 und 2 genannten Steuern,
    Abgaben, Belastungen oder Mehrkosten reduzieren oder fortfallen.
b) Bei einer wesentlichen Änderung der dem Fernwärmeversorgungsvertrag zu Grunde
    liegenden wirtschaftlichen Verhältnisse, die eine erhebliche Änderung der Kosten zur
    Folge haben, ist die Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH berechtigt und
    verpflichtet, die Fernwärmepreise und/oder die Preisänderungsklauseln den
    geänderten Verhältnissen anzupassen. Dies gilt auch, sobald und soweit sich die
    Einsatz- und oder Einkaufsbedingungen für den Energieeinsatz ändern bzw. die in
    den Preisänderungsklauseln enthaltenen Preisbestimmungselemente als Maßstab
    für eine Preisänderung nicht mehr brauchbar sind.

 
Erläuterungen:
x)   Preisangaben teilweise gerundet;
derzeit beträgt der gesetzliche Umsatzsteuersatz 19 %
 
 
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