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Preisliste der FernwÄrmeversorgung Niederrhein GmbH
(Stand: 01.01.2012):
Preisliste Niederrhein fÜr Dinslaken, Voerde, HÜnxe, Duisburg und Moers
| 1. Arbeitspreis |
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Basispreis |
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Netto |
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Bruttox) |
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| a) für die Raumheizung und Wassererwärmung |
Ct/kWh |
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3,070 |
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4,871 |
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5,796 |
| b) für die Wassererwärmung (Abrechnungspreis pro m³) |
€/m³ |
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2,89 |
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4,59 |
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5,46 |
| 2. Jahresgrundpreis |
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Basispreis |
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Netto |
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Bruttox) |
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| a) für die Raumheizung bei einer bereitzustellenden Wärmeleistung bis 10 kW |
€/a |
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242,86 |
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358,20 |
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426,26 |
| b) für die Raumheizung bei einer bereitzustellenden Wärmeleistung größer als 10 kW |
€/kW |
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24,29 |
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35,83 |
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42,64 |
| c) für die Wassererwärmung pro Wohneinheit (WE) |
€/WE |
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46,27 |
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68,25 |
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81,22 |
| 3. Verrechnungspreis |
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Basispreis |
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Netto |
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Bruttox) |
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| a) |
Kompaktzähler |
€/Zähler |
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56,24 |
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82,69 |
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98,72 |
je
Wärmezähler
Nennleistung |
Qn = 0,6 m³/h |
€/Zähler |
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96,12 |
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141,78 |
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168,72 |
| Qn = 0,75 m³/h |
€/Zähler |
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112,48 |
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165,91 |
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197,43 |
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Qn = 1,0 m³/h |
€/Zähler |
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131,40 |
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193,82 |
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230,65 |
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Qn = 1,5 m³/h |
€/Zähler |
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145,72 |
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214,94 |
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255,78 |
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Qn = 2,5 m³/h |
€/Zähler |
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176,40 |
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260,20 |
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309,64 |
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Qn = 3,0 m³/h |
€/Zähler |
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184,07 |
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271,51 |
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323,10 |
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Qn = 3,5 m³/h |
€/Zähler |
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189,18 |
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279,05 |
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332,07 |
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Qn = 6,0 m³/h |
€/Zähler |
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219,34 |
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323,54 |
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385,01 |
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Qn = 10,0 m³/h |
€/Zähler |
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262,80 |
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387,64 |
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461,29 |
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Qn >= 15,0 m³/h |
€/Zähler |
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306,78 |
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452,52 |
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538,50 |
| b) je Warmwasserzähler |
€/Zähler |
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17,38 |
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25,64 |
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30,51 |
| c) je Heizkostenverteiler ohne elektrische Energieversorgung nach dem Verdunstungsprinzip |
€/HKV |
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9,20 |
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13,57 |
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16,05 |
d) zusätzliche Rechnung gemäß
§ 24 Abs. 1 AVB Fernwärme V |
€/Abrechnung |
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18,24 |
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21,20 |
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25,23 |
e) Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich für ein Kalenderjahr. Für diese Rechnung zahlt der Kunde den Verrechnungspreis je Wärmezähler. Wünscht der Kunde zusätzliche monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Rechnungen, hat der Kunde für jede zusätzliche Rechnung einen Verrechnungspreis gemäß Ziffer 3d) zu zahlen. Voraussetzung für die von dem Kunden zusätzlich gewünschte Rechnung ist, dass er zu dem gewünschten Stichtag an die Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH seinen Zählerstand spätestens 5 Werktage nach dem jeweiligen Stichtag übermittelt.
4. Hinweis In den vorstehenden Preisen ist ein geldwerter Vorteil von mindestens 0,613 Cent/kWh für die Möglichkeit des Direktanschlusses
enthalten.
5. Umsatzsteuer Der Steuersatz für die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19 %.
6. Preisänderungen Bei Änderung eines oder mehrerer Preisbestimmungselemente(s) ändern sich die in Ziffer 1-3 genannten Preise nach folgenden
Preisänderungsklauseln:
| (1) Arbeitspreis |
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| (2) Jahresgrundpreis und Verrechnungspreis |
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Darin enthalten:
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Arbeitspreis |
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Basispreis
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17,02 €/h |
- Stand: 01.07.2011 - jeweilige Anfangsvergütung der Vergütungsgruppe B1
einschließlich Ausgleichsbetrag (Besitzstand), entsprechend der tariflichen Arbeitsstundenzahl je
Monat, zurzeit der 165. Teil des Lohntarifvertrages des Arbeitgeberverbandes der Gas-, Wasser-
und Elektrizitäts-unternehmen (Monatsvergütung: 2.596,00 €, Ausgleichs-betrag (Besitzstand):
212,00 €, gesamt: 2.808,00 €). |
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10,42 €/h |
Basis der Stundenvergütung, maßgebend für Preisänderungen Jahresgrundpreis und Verrechnungspreis. |
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12,02 €/h |
Basis der Stundenvergütung, maßgebend für Preisänderungen Arbeitspreis. |
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105,26 €/t SKE |
Als Kohlepreis gilt der vom Bundesamt für Wirtschaft (BAW), Eschborn, veröffentlichte Grenzübergangspreis für aus Drittländern eingeführte Kraftwerkskohle. Maßgeblich für
Preisanpassungen ist der jeweilige Halbjahresmittelwert des 1. und 2. Quartals des Vorjahres oder des 3. und 4. Quartals des Vorjahres. Der Halbjahresmittelwert des 1. und 2. Quartals 2011 beträgt 105,26 €/t SKE. Sollte das BAW keine entsprechenden Grenzübergangspreise mehr veröffentlichen, so wird der Kohlepreis zugrunde gelegt, der den bisherigen Grenzübergangspreisen weitestgehend entspricht. |
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38,79 €/t SKE |
Basispreis der Kohle, Halbjahresmittelwert 1. und 2. Quartal 1995. |
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102,5 |
Der Index für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten ist den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden, Fachserie 17, Reihe 2, Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise) zu entnehmen. Die Indexangabe sind auf Basis 2005 = 100,0 bezogen. Maßgebend ist der jeweilige Jahresindex des Vorjahres. Der Index für das Jahr 2010 beträgt 102,5. Bei zukünftigen Änderungen des Basisjahres wird der derzeitige Basiswert I0 mit dem Verkettungsfaktor des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden angepasst. |
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94,8 |
Basis für den Index für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten 2005 = 100,0; unter Anwendung des amtlichen Verkettungsfaktors 0,97379 wurde die ursprüngliche Basis 2000 = 100,0 (97,4) auf 94,8 umgerechnet. |
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54,12 €/hl |
Jeweiliger Jahresdurchschnittpreis - 2010 - für leichtes Heizöl ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden, unter Fachserie 17, Reihe 2, Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise) und zwar der Preis frei Verbraucher in Düsseldorf bei Lieferung in Tankwagen an Verbraucher, 4.000 - 5.000 l pro Auftrag, einschl. Verbrauchssteuer, zu entnehmen. |
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17,73 €/hl |
Basispreis für leichtes Heizöl - Jahresdurchschnittspreis 1995 |
7. Anwendung der Preisänderungsklauseln Preisänderungen werden von dem Tage an, ab dem eine Änderung bei einem oder mehreren Preisbestimmungselement(en) eingetreten ist, geltend gemacht. Preisänderungen werden erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam (§§ 4 Abs. 2 und 1 Abs. 4 AVB FernwärmeV). Führt die Änderung zu einer Reduzierung der Preise, ist die Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH verpflichtet, die neuen Preise unverzüglich öffentlich bekanntzugeben. Macht die Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH von der Möglichkeit einer Preiserhöhung nicht oder nur teilweise Gebrauch, so behält sie sich eine zukünftige weitere oder volle Ausschöpfung der Preisänderungsklauseln vor.
8. Verzugskosten
| a) |
Mahnkosten (§ 27 Abs. 2 AVB Fernwärme V)
Die Kosten für eine schriftliche Mahnung betragen
Wird ein Beauftragter der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH im Außendienst für das Inkasso fälliger Beträge tätig, werden für jede Inkassomaßnahme die Kosten pauschal |
pauschal 2,50 €.
mit 25,00 € berechnet. |
| b) |
Verzugszinsen
Während des Verzugs werden Zinsen in Höhe von |
8 % berechnet. |
| c) |
Einstellung der Wärmeversorgung (§ 33 Abs. 2 und 3 AVB Fernwärme V)
Für jede Einstellung der Wärmeversorgung werden Kosten pauschal in Höhe von
Bei durch Kunden veranlasste Einstellung der Wärmeversorgung werden
und für jede Wiederinbetriebsetzung werden Kosten pauschal in Höhe von
berechnet. *) Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19% enthalten. |
30,00 € berechnet.
30,00 € (netto) 35,70 € (brutto)*
30,00 € (netto) 35,70 € (brutto)*
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9. Anpassung bei besonderen Verhältnissen a) Soweit künftig weitere Steuern, eine CO2-Steuer oder sonstige die Erzeugung, die
Beschaffung, den Verkauf oder den Verbrauch von Wärme belastende Steuern,
Abgaben irgendwelcher Art oder sonstige sich aus gesetzlichen,
rechtsverordnungsmäßigen oder behördlichen Bestimmungen oder Anordnungen
ergebende, die Erzeugung, die Beschaffung, den Verkauf oder den Verbrauch von
Wärme betreffende Belastungen wirksam werden sollten, werden diese in der
jeweiligen Höhe vom Kunden getragen. Gleiches gilt, wenn durch eine direkte oder
indirekte Belastung auf Grund von CO2-Mehrkosten die Fernwärmeversorgung
Niederrhein GmbH mit Mehrkosten belastet wird.
Die Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH ist verpflichtet, die Preise unverzüglich
zu reduzieren, sobald und soweit sich die in Satz 1 und 2 genannten Steuern,
Abgaben, Belastungen oder Mehrkosten reduzieren oder fortfallen.
b) Bei einer wesentlichen Änderung der dem Fernwärmeversorgungsvertrag zu Grunde
liegenden wirtschaftlichen Verhältnisse, die eine erhebliche Änderung der Kosten zur
Folge haben, ist die Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH berechtigt und
verpflichtet, die Fernwärmepreise und/oder die Preisänderungsklauseln den
geänderten Verhältnissen anzupassen. Dies gilt auch, sobald und soweit sich die
Einsatz- und oder Einkaufsbedingungen für den Energieeinsatz ändern bzw. die in
den Preisänderungsklauseln enthaltenen Preisbestimmungselemente als Maßstab
für eine Preisänderung nicht mehr brauchbar sind.
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Erläuterungen: |
| x) |
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Preisangaben teilweise gerundet;
derzeit beträgt der gesetzliche Umsatzsteuersatz 19 % |
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