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Verbrauchspreise Erdgas


Tarifpreise 2010 (Stand ab 01.04.2010 - 30.09.2010)

Tarifpreise
Kleinverbrauchstarif x)   Netto Bruttoxx)
Arbeitspreis Ct/kWh 8,36 9,95
Meßpreis €/Monat 3,50 4,17


Grundpreistarif x)   Netto Bruttoxx)
Arbeitspreis Ct/kWh 4,98 5,93
Grundpreis (Haushaltsbedarf) €/Monat 8,49 10,10
Grundpreis (Gewerbe) pro m³ Zählergröße
bis 6m³
€/Monat 18,41 21,91
bis 10m³
€/Monat 30,68 36,51
bis 16m³
€/Monat 61,36 73,02
größer als 20m³
€/Monat 76,69 91,26


Vollversorgungstarif   Netto Bruttoxx)
Bezug von Gas zum Heizen, Kochen und Trinkwassererwärmung bzw. Bezug von Heizgas und Prozeßgas in größerem Umfang      
Arbeitspreis Ct/kWh 4,31 5,13
Grundpreis
 » bis 12 kW Nennwärmebelastung
€/Monat 13,50 16,07
 » über 12 kW bis 17 kW     Nennwärmebelastung €/Monat 18,25 21,72
 » für jede weitere kW     Nennwärmebelastung €/Monat 1,00 1,19


    Netto Bruttoxx)
Die oben genannten Arbeitspreise enthalten Konzessionsabgaben. Für die Belieferung von Tarifkunden ergeben sich derzeit folgende Beträge:      
a) bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser Ct/kWh 0,61 ——
b) bei sonstigen Tarifleistungen Ct/kWh 0,27 ——


Sonstige Entgelte bei der Versorgung mit Erdgas Netto Bruttoxx)
Mahnung 2,50 ——
Nachinkassogang 12,50 ——
Sperrung 12,50 14,88
Wiederaufnahme der Versorgung
  » während der übl. Arbeitszeiten 12,50 14,88
  » außerhalb der übl. Arbeitszeiten 38,00 45,22
Inbetriebsetzung 42,85 50,99

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) (96 KB)

Allgemeine und ergänzende Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung mit Gas (62 KB)

Erläuterungen:
Seit dem 01.01.2010 wird das im Gaszähler gemessene Betriebsvolumen (m³) entsprechend dem überarbeiteten DVGW – Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“ (November 2008) ermittelt. Ab dem 01.01.2010 wird der Faktor für den jeweiligen Versorgungszeitraum im Jahre 2010 berechnet. In Abhängigkeit von dem tatsächlichen Versorgungszeitraum ergeben sich daher unterschiedliche Faktoren. Die jeweiligen Faktoren werden in etwa in dem Bereich des Faktors für 2009 liegen.

Bei den Erdgaslieferungen handelt es sich um "steuerbegünstigtes" Erdgas! Es darf nicht zum Antrieb von Motoren verwendet werden, außer zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen, die ausschließlich a) - vorbehaltlich einer Erlaubnis nach § 19 Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung - der gekoppelten Erzeugung von Wärme und Kraft (Kraft-Wärme-Kopplung) oder b) der Abdeckung von Spitzenlasten in der öffentlichen Stromversorgung oder c) dem leitungsgebundenen Gastransport oder der Gasspeicherung oder d) - befristet bis 31.12.2001 - der Strom- oder Wärmeerzeugung dienen. Jede andere motorische Verwendung hat steuer- und strafrechtliche Folgen!

Der allgemeine Tarif findet nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes auch im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung Anwendung.

x)   Ausschließlich für Kochen und Trinkwassererwärmung
xx)   Preisangaben teilweise gerundet. Derzeit beträgt der gesetzliche Umsatzsteuersatz 19%
 
 
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