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Durchleitungsentgelte Erdgas

Die Stadtwerke Dinslaken GmbH gewähren Dritten unter den in der Verbändevereinbarung zum Netzzugang bei Erdgas vom 4. Juli 2000 festgelegten Bedingungen den Zugang zu ihrem Erdgasverteilungsnetz. Voraussetzung für den Netzzugang ist derzeit eine geeignete Leistungsmessung mit der Möglichkeit zur Datenfernauslesung.
Das Entgelt für den Netzzugang zu den vorhandenen Anlagen setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Entgelt für Arbeit
+ Entgelt für Leistung
+ Entgelt für Systemdienstleistungen
+ ggf. Konzessionsabgabe
Netzzugangsentgelt (netto)
+ Umsatzsteuer
Netzzugangsentgelt (brutto)
Das Entgelt für Arbeit (AP) berechnet sich in Abhängigkeit vom vereinbarten Jahresverbrauch nach der folgenden Funktion:
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| AP = f(Q) = 13,0 - 0,36 x ln(Q) in Ct./m³| (Q > 0 m³) |
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Das Entgelt für Leistung (LP) wird in Abhängigkeit von der vereinbarten Transportkapazität nach folgender Funktion bestimmt:
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für 0 < x < 1100 m³/h |
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LP = f(x) = 280 - 0,09 * x [€/m³] |
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für x > 1100 m³/h |
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LP = 47,55 [€/m³] |
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(Hinweis: Bei Volumenangaben handelt es sich grundsätzlich um m³ im Normzustand)
Der Mischpreis für den Standardfall, setzt sich aus der Summe von Entgelt für Arbeit und Entgelt für Leistung zusammen. Für ausgewählte Mengen und Leistungen ergeben sich beispielhaft folgende spez. Mischpreise.
Mischpreistabelle
| Q Absatz |
MP |
MP |
MP |
MP |
MP |
MP |
| KWh/a |
Ct./kWh |
Ct./kWh |
Ct./kWh |
Ct./kWh |
Ct./kWh |
Ct./kWh |
| V VollBstd |
1500 |
2000 |
3000 |
4000 |
5000 |
6000 |
| 1.000.000 |
1,03 |
0,83 |
0,63 |
0,53 |
0,47 |
0,43 |
| 2.000.000 |
0,98 |
0,80 |
0,61 |
0,51 |
0,45 |
0,41 |
| 3.000.000 |
0,94 |
0,77 |
0,59 |
0,49 |
0,43 |
0,39 |
| 4.000.000 |
0,90 |
0,74 |
0,57 |
0,48 |
0,42 |
0,38 |
| 5.000.000 |
0,86 |
0,72 |
0,55 |
0,47 |
0,41 |
0,37 |
Als Brennwert ist HO = 11,45 kWh/m³ berücksichtigt.
Das Entgelt für Systemdienstleistungen wird pro Kontakt abgerechnet.
Als Kontakt gilt ein Abrechnungs- und Ablesungsvorgang.
Bei Jahresmengen bis 5 Mio kWh wird eine Konzessionsabgabe berechnet, die Bestandteil des Netzzugangsentgelts ist und vom Netzbetreiber an die Stadtwerke Dinslaken GmbH abgeführt wird. Bei Sondervertragskunden beträgt die Konzessionsabgabe derzeit 0,03 Ct./kWh.
Zuzüglich zu diesen Komponenten wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe des jeweils gültigen Satzes (zur Zeit 16 %) fällig. Auf das Netzzugangsentgelt ist keine Erdgassteuer zu entrichten.
Diese Entgelte beziehen sich auf vorhandene Einspeiseanlagen. Erweiterungs- und Änderungsmaßnahmen gehen gemäß Verbändevereinbarung zu Lasten des Transportkunden. Zusätzliche Dienstleistungen wie Bilanzausgleich und Qualitätsanpassung sind nicht Bestandteil des Netzzugangsentgelts.
Transportanträge müssen schriftlich erfolgen und vollständige Angaben zu den in der Standardanfrage aufgeführten Punkten enthalten.
Für den Netzzugang gelten - soweit der individuelle Netzzugangsvertrag nichts anders bestimmt - derzeit die wesentlichen geschäftlichen Bedingungen für den Netzzugang zum Endverteilungsnetz der Stadtwerke Dinslaken GmbH.
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