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Gewässerschutz geht uns alle an!
Leider wachsen bei schönem Wetter nicht nur Blumen sondern auch das Unkraut.
Beim Einsatz chemischer Unkraubekämpfungsmittel auf befestigten, versiegelten Flächen kann der Wirkstoff direkt oder über die Kanalisation in die Gewässer gelangen.
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, eine Verunreinigung des Grundwassers erschwert die Nutzung dieser Gewässer für die Trinkwasseraufbereitung und stellt in jedem Fall eine schädlichen Eingriff in den Naturhaushalt dar.
Deshalb ist nach dem Pflanzenschutzgesetz die Anwendung auf so genannten Nichtkulturflächen grundsätzlich verboten bzw. genehmigungspflichtig. Ausnahmen von diesem Anwendungsverbot sind sehr begrenzt möglich.
Tipps wie Sie dem Unkraut umwelt- und gewässerfreundlich zu Leibe rücken können, hat der Arbeitskreis „Pflanzenschutzmittel-Information“ des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e. V. in einem Informationsflyer „Gewässerschutz geht uns alle an“ zusammengestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.wasser-und-pflanzenschutz.de .
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