Gaspreiserhöhung 01.01.2005 Entscheidung des Urteils des Landgerichts Duisburg nicht rechtskräftig. Das Urteil des Bundesgerichtshofes im Fall Heilbronn bringt Rechtsklarheit.
Bei der formalen Frage, ob bzw. in welchem Umfang Unterlagen zur Kosten- und Gewinnsituation eines Gasversorgungsnehmens zum Nachweis einer Preiserhöhung vorzulegen sind, hat das Landgericht Duisburg zunächst gegen die Stadtwerke Dinslaken GmbH entschieden. Nach Auffassung des Landgerichts Duisburg seien die Stadtwerke Dinslaken GmbH in diesem Verfahren ihrer Darlegungspflicht nicht hinreichend nachgekommen. Feststellungen zur Höhe des Gaspreises aus dem Jahre 2005 selbst hat das Gericht nicht getroffen. Dagegen hat das Landgericht Düsseldorf in einem gleichgelagerten Verfahren der Stadtwerke Dinslaken gegen einen anderen Gaskunden in der mündlichen Verhandlung am 9. Mai 2007 ausgeführt, dass die Stadtwerke Dinslaken zweifelsfrei die Billigkeit der Gaspreiserhöhung sowie die Daten zur Kosten- und Erlöslage dargelegt und unter Beweis gestellt haben. Im Übrigen hatte auch das Amtsgericht Dinslaken dies so gesehen.
Jetzt bleibt die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes im Verfahren Heilbronn, die für die gesamte deutsche Gaswirtschaft gilt, abzuwarten. Im Juni dieses Jahres wird der Bundesgerichtshof den Fall verhandeln. Vor dem Hintergrund dieser Präzedenzentscheidung des Bundesgerichtshofes hat die Entscheidung des Landgerichts Duisburg keine abschließende Bedeutung und nur Einzelfallcharakter.
Das Landgericht Duisburg hat ausdrücklich die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Nach eingehender Prüfung der Urteilsbegründung werden die Stadtwerke Dinslaken GmbH Revision gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg einlegen.
Die formale Frage, ob bzw. in welchem Umfang Unterlagen bei Gaspreiserhöhungen vorzulegen sind, hat heute keine entscheidende Bedeutung mehr. Da seit April d. J. Gas-zu-Gas-Wettbewerb besteht, ist auf keinen Fall mehr eine Monopolsituation anzunehmen.
Die Stadtwerke Dinslaken weisen darauf hin, dass die Dinslakener Gaspreise zu den günstigsten in Nordrhein-Westfalen gehören. Dies hat eine Umfrage der Landeskartellbehörde zum 01.04.2007 ergeben.
10.05.2007
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