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Frost gefährdet Wasserrohre und Zähler
Stadtwerke Dinslaken geben Tipps, wie man Schäden vorbeugen kann.
Der Winter ist da. Hoch „Cooper“ beschert in diesen Tagen auch den Menschen in Dinslaken eisige Kälte, für die nächste Woche kündigen die Meteorologen sogar zweistellige Minustemperaturen an. Da heißt es: umdenken und sich warm einpacken. Ungemach droht besonders den Wasserleitungen. Deswegen empfehlen die Stadtwerke jetzt Wasserzähler und Wasserleitungen zu schützen. Nach den zuletzt milden Wochen hatten viele Menschen wohl gar nicht mehr mit solchen Temperaturen gerechnet. Aber auch in den letzten Wintern hat Väterchen Frost in unserer Region immer wieder zugeschlagen. Frostschäden in Gärten und Kellern machten Ärger und verursachten vermeidbare Kosten.
Wenn ein anfangs milder Winter abrupt länger anhaltende Minusgrade bringt, kann es zu Rohrbrüchen und defekten Wasserzählern kommen. Dabei können Hauseigentümer die Leitungen und Wasserzähler leicht und ohne großen Aufwand schützen.
Außentüren schließen
Die Stadtwerke geben Tipps, wie man Schäden vermeiden kann. In Kellerräumen mit Wasserleitungen und in der Nähe von Zählern sollten die Hausbewohner Außentüren und Fenster geschlossen halten. Da Zugluft die Frostgefahr erhöht, sollte man schlecht isolierte Türen und Fenster zusätzlich abdichten. Beschädigte Fensterscheiben oder schlecht schließende Türen sollten instandgesetzt werden.
In frostgefährdeten Räumen sollte man Wasserzähler und –rohre mit Isoliermaterial umhüllen. Besonders gut eignen sich dazu Isolierfilze oder ähnliche Materialien die im Baustoffhandel erhältlich sind.
Die im Winter im Freien nicht benötigten Wasserzähler sollten entweder warm eingepackt oder rechtzeitig ausgebaut werden. Wenn es trotz aller Vorsicht zu einem Schaden kommt, sollte sich der Gebäudeeigentümer schnellstens an den Entstörungsdienst der Stadtwerke wenden. Dieser ist Tag und Nacht unter Telefon 02064/605-260 erreichbar. Vorsorge ist allerdings besser. Denn für die Kosten durch Schäden an Hausanschlüssen und Wasserzählern ist in jedem Fall der Hauseigentümer verantwortlich.
02.02.2012
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