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Bundesgerichtshof hebt Urteil des Landgerichts Duisburg in Sachen Wrede auf


Der Bundesgerichtshof folgt in seinem Urteil der Rechtsauffassung der Stadtwerke Dinslaken: die Kalkulationsunterlagen und Bezugsverträge sind bei Gaspreiserhöhungen nicht offen zu legen.

Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Duisburg als rechtsfehlerhaft aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Duisburg zurückverwiesen, weil dieses die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast der Stadtwerke rechtsfehlerhaft überspannt hat. Der BGH stellt zunächst klar, dass im Rahmen des § 315 BGB der Gesamtpreis einer Billigkeitskontrolle durch die staatlichen Gerichte entzogen ist. Zu prüfen sei lediglich der jeweilige Tariferhöhungsbetrag. Für diese Prüfung ist nach Auffassung des BGH weder die Angabe der absoluten Höhe der Bezugspreise noch die Vorlage der Bezugsverträge erforderlich. Diese Unterlagen sind als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt. Ausreichend sind z.B. Zeugenbeweise, die die Stadtwerke Dinslaken im Prozess auch angetreten hatten, das Landgericht Duisburg jedoch nicht berücksichtigt hatte. Die Stadtwerke Dinslaken sehen Ihre bisher vertretene Rechtsposition in vollem Umfang durch den BGH bestätigt.

Der Fortsetzung des Prozesses sehen die Stadtwerke Dinslaken zuversichtlich entgegen, da sie lediglich Bezugskostensteigerungen weitergegeben hatten und dieses auch im Prozess unter Beweis gestellt hatten. Diese Beweisantritte hat das Landgericht Duisburg ignoriert und stattdessen die volle Offenlegung aller Kalkulationsunterlagen gefordert. Diese Forderung ist dem BGH zu weit gegangen.

Im übrigen hatten und haben die Kunden in Dinslaken günstige Gaspreise. Bereits zu der streitigen Gaspreiserhöhung zum 01.01.2005 hatte die Landeskartellbehörde festgestellt, dass diese Gaspreiserhöhung kartellrechtlich unbedenklich war, da die Bezugskostensteigerung nicht in vollem Umfang an die Kunden in Dinslaken weitergegeben wurden. Bei der landesweiten Abfrage der Gaspreise zum 01.11.2008 gehören die Stadtwerke Dinslaken von den ca. 170 Gasversorgungsunternehmen zu den 10 günstigsten Gasanbietern in NRW. Bei der Abfrage zum 01.07.2008 lagen die Stadtwerke Dinslaken mit Ihren Preisen um 13% unter den von der Landeskartellbehörde ermittelten Landesdurchschnitt. Die Stadtwerke sind aufgrund der Gaspreisreduzierung zum 01.01.2009 überzeugt, auch im Jahre 2009 zu den günstigsten Gasversorgungsunternehmen in NRW zu zählen.

19.11.2008


 
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